Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Kundenhinweisen
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Softwarebereitstellungen und sonstigen Leistungen der Firma 7-Performance (Inhaber: Alexander Sieben, Siegstr. 78A, 53757 Sankt Augustin, nachfolgend „Anbieter“) gegenüber ihren Kunden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Softwarebereitstellungen und sonstigen Leistungen der Firma 7-Performance (Inhaber: Alexander Sieben, Siegstr. 78A, 53757 Sankt Augustin, nachfolgend „Anbieter“) gegenüber ihren Kunden.
§ 2 Besondere Hinweise bei Leistungssteigerungen und Softwareoptimierungen
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die vom Anbieter angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tunings vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Motor sowie andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile durch die Leistungssteigerung einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind. Dies kann physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug führen. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen, Dauerleistungen sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges verkürzend auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken.
(3) Das Flashen oder sonstige Programmieren des Steuergerätes sowie das Herunterladen und Aufspielen von Kalibrierungssoftware ist stets mit einem technischen Risiko verbunden. Trotz fachgerechter Ausführung kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass ein Steuergerät nach dem Flashvorgang nicht mehr funktionsfähig ist.
(4) Durch die Deaktivierung eines oder mehrerer Fehlercodes (DTC-Deaktivierung) werden Schutz- und Warnfunktionen des Fahrzeugs beeinträchtigt. Hierdurch können Folgeschäden am Motor oder anderen Komponenten auftreten. Die Deaktivierung der Schubabschaltung kann sich ebenfalls schädlich auf den Motor und dessen Komponenten (insb. Abgasanlage, Katalysator/Partikelfilter) auswirken.
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die vom Anbieter angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tunings vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Motor sowie andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile durch die Leistungssteigerung einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind. Dies kann physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug führen. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen, Dauerleistungen sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges verkürzend auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken.
(3) Das Flashen oder sonstige Programmieren des Steuergerätes sowie das Herunterladen und Aufspielen von Kalibrierungssoftware ist stets mit einem technischen Risiko verbunden. Trotz fachgerechter Ausführung kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass ein Steuergerät nach dem Flashvorgang nicht mehr funktionsfähig ist.
(4) Durch die Deaktivierung eines oder mehrerer Fehlercodes (DTC-Deaktivierung) werden Schutz- und Warnfunktionen des Fahrzeugs beeinträchtigt. Hierdurch können Folgeschäden am Motor oder anderen Komponenten auftreten. Die Deaktivierung der Schubabschaltung kann sich ebenfalls schädlich auf den Motor und dessen Komponenten (insb. Abgasanlage, Katalysator/Partikelfilter) auswirken.
§ 3 Zulässigkeit im Straßenverkehr (StVZO), Deaktivierungen und Emissionsnormen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug nach einer Softwareoptimierung oder sonstigen leistungssteigernden Maßnahme gemäß den Vorschriften der StVZO ordnungsgemäß anzumelden bzw. die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen (Neutypisierung). Für die Meldung an die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes ist der Kunde selbst verantwortlich.
(2) Im Geltungsbereich der StVZO und StVO ist die Deaktivierung abgasrelevanter Bauteile (z. B. DPF, AGR, SCR, Lambda-Deaktivierung) sowie die Deaktivierung der Schubabschaltung nicht zulässig. Solche Modifikationen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr und können in Deutschland den Tatbestand der Steuerhinterziehung sowie Verstöße gegen das Immissionsschutzgesetz erfüllen.
(3) Außerhalb Deutschlands ist die Nutzung solcher Deaktivierungen nur zulässig, sofern das jeweilige Land nicht den entsprechenden Euro-Emissionsnormen unterliegt und die Nutzung nicht gegen dort geltende Emissionsschutz- oder Umweltgesetze verstößt. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, sich eigenständig über die jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.
(4) Gelieferte Software und benutzerdefinierte Kalibrierungen (z. B. Stage 3, Custom Remap) werden auf ausdrückliche Anfrage des Kunden bereitgestellt. Mit dem Herunterladen oder der Beauftragung übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Verwendung. Solche Modifikationen sind ausschließlich für Testzwecke, den Motorsport/Wettkampf oder den Betrieb auf abgesperrtem Privatgelände bestimmt.
(5) Sollte die Kalibrierungssoftware gegen örtliche Gesetze des Landes verstoßen, in dem das Fahrzeug betrieben wird, haftet der Kunde hierfür im vollen Umfang. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Einhaltung von Emissionsnormen im öffentlichen Straßenverkehr; die Fahrzeuge müssen eigenverantwortlich den geltenden Euro-Emissionsnormen entsprechen.
(6) Die kundenspezifischen Kalibrierungen und Softwarelösungen des Anbieters bleiben das geistige Eigentum der Firma 7-Performance. Jede unbefugte Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug nach einer Softwareoptimierung oder sonstigen leistungssteigernden Maßnahme gemäß den Vorschriften der StVZO ordnungsgemäß anzumelden bzw. die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen (Neutypisierung). Für die Meldung an die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes ist der Kunde selbst verantwortlich.
(2) Im Geltungsbereich der StVZO und StVO ist die Deaktivierung abgasrelevanter Bauteile (z. B. DPF, AGR, SCR, Lambda-Deaktivierung) sowie die Deaktivierung der Schubabschaltung nicht zulässig. Solche Modifikationen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr und können in Deutschland den Tatbestand der Steuerhinterziehung sowie Verstöße gegen das Immissionsschutzgesetz erfüllen.
(3) Außerhalb Deutschlands ist die Nutzung solcher Deaktivierungen nur zulässig, sofern das jeweilige Land nicht den entsprechenden Euro-Emissionsnormen unterliegt und die Nutzung nicht gegen dort geltende Emissionsschutz- oder Umweltgesetze verstößt. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, sich eigenständig über die jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.
(4) Gelieferte Software und benutzerdefinierte Kalibrierungen (z. B. Stage 3, Custom Remap) werden auf ausdrückliche Anfrage des Kunden bereitgestellt. Mit dem Herunterladen oder der Beauftragung übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Verwendung. Solche Modifikationen sind ausschließlich für Testzwecke, den Motorsport/Wettkampf oder den Betrieb auf abgesperrtem Privatgelände bestimmt.
(5) Sollte die Kalibrierungssoftware gegen örtliche Gesetze des Landes verstoßen, in dem das Fahrzeug betrieben wird, haftet der Kunde hierfür im vollen Umfang. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Einhaltung von Emissionsnormen im öffentlichen Straßenverkehr; die Fahrzeuge müssen eigenverantwortlich den geltenden Euro-Emissionsnormen entsprechen.
(6) Die kundenspezifischen Kalibrierungen und Softwarelösungen des Anbieters bleiben das geistige Eigentum der Firma 7-Performance. Jede unbefugte Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
§ 4 Haftungsbegrenzung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden (insbesondere Motor-, Getriebe- oder Komponentenschäden am Fahrzeug), die durch Leistungssteigerungen, Kennfeldbearbeitungen, Softwareoptimierungen oder sonstige technische Eingriffe entstehen, haftet der Anbieter nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Einbau von Tuningprodukten oder Softwareoptimierungen Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller oder Drittanbietern erlöschen oder beeinträchtigt werden können. Für solche Ansprüche übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden (insbesondere Motor-, Getriebe- oder Komponentenschäden am Fahrzeug), die durch Leistungssteigerungen, Kennfeldbearbeitungen, Softwareoptimierungen oder sonstige technische Eingriffe entstehen, haftet der Anbieter nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Einbau von Tuningprodukten oder Softwareoptimierungen Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller oder Drittanbietern erlöschen oder beeinträchtigt werden können. Für solche Ansprüche übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 5 Lieferung, Fälligkeit und Zahlung, Verzug
(1) Angaben über Lieferfristen von Waren oder Softwarebereitstellungen sind unverbindlich, es sei denn, ein Liefertermin wurde vom Anbieter ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt.
(2) Die Vergütung für Softwareoptimierungen und Dienstleistungen ist sofort mit Leistungserbringung bzw. Bereitstellung fällig. Die Zahlung erfolgt per Sofortüberweisung oder den vom Anbieter jeweils vorab akzeptierten Zahlungsmethoden.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a., bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.) zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, bleibt die Geltendmachung dieses Schadens vorbehalten.
(1) Angaben über Lieferfristen von Waren oder Softwarebereitstellungen sind unverbindlich, es sei denn, ein Liefertermin wurde vom Anbieter ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt.
(2) Die Vergütung für Softwareoptimierungen und Dienstleistungen ist sofort mit Leistungserbringung bzw. Bereitstellung fällig. Die Zahlung erfolgt per Sofortüberweisung oder den vom Anbieter jeweils vorab akzeptierten Zahlungsmethoden.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a., bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.) zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, bleibt die Geltendmachung dieses Schadens vorbehalten.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Gegenstände, Bauteile und Softwarelizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Anbieters.
(2) Ist der Kunde Unternehmer und handelt in Ausübung seines Handelsgeschäfts, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass die Weiterveräußerung gegen Barzahlung erfolgt oder bei Ratenzahlung/Zahlungsaufschub ein (verlängerter) Eigentumsvorbehalt zugunsten des Anbieters mit dem Abnehmer vereinbart wird.
(1) Alle gelieferten Gegenstände, Bauteile und Softwarelizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Anbieters.
(2) Ist der Kunde Unternehmer und handelt in Ausübung seines Handelsgeschäfts, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass die Weiterveräußerung gegen Barzahlung erfolgt oder bei Ratenzahlung/Zahlungsaufschub ein (verlängerter) Eigentumsvorbehalt zugunsten des Anbieters mit dem Abnehmer vereinbart wird.
§ 8 Handwerkliche Nebenleistungen nach § 3 HwO
Handwerkliche Arbeiten (z. B. Einbauservices, Umbauarbeiten und mechanische Reparaturleistungen) werden vom Anbieter ausschließlich als handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 3 HwO erbracht. Der Hauptzweck des Unternehmens liegt im Handel mit Fahrzeugfils sowie dem Softwarevertrieb. Ein Eintrag in die Handwerksrolle besteht nicht.
Handwerkliche Arbeiten (z. B. Einbauservices, Umbauarbeiten und mechanische Reparaturleistungen) werden vom Anbieter ausschließlich als handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 3 HwO erbracht. Der Hauptzweck des Unternehmens liegt im Handel mit Fahrzeugfils sowie dem Softwarevertrieb. Ein Eintrag in die Handwerksrolle besteht nicht.
§ 9 Hinweis zum Widerruf
Im Falle eines gesetzlichen Widerrufs bitten wir den Kunden im Sinne einer zügigen und reibungslosen Abwicklung darum, sich vor der Rücksendung oder Rückabwicklung unverbindlich mit uns in Verbindung zu setzen, um die praktische Vorgehensweise abzustimmen. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers wird durch diese Bitte nicht berührt oder eingeschränkt.
Im Falle eines gesetzlichen Widerrufs bitten wir den Kunden im Sinne einer zügigen und reibungslosen Abwicklung darum, sich vor der Rücksendung oder Rückabwicklung unverbindlich mit uns in Verbindung zu setzen, um die praktische Vorgehensweise abzustimmen. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers wird durch diese Bitte nicht berührt oder eingeschränkt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hier eine Regelungslücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hier eine Regelungslücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.