Tuning:
Keine Garantie für Motor und Getriebeschäden.

 

1.Softwareoptimierung
Keine Garantie für Motor und Getriebeschäden.

 

2. StVZO
Der Kunde verpflichtet sich nach der Softwareoptimierung durch die“ 7-Performance “ , sein PKW / LKW gemäß der StVZO anzumelden.
Im Geltungsbereich der STVZO und StVO ist die Deaktivierung abgasrelevanter Bauteile (DPF / AGR) nicht zulässig. Zum einen führt es zum erlöschen der Betriebserlaubnis, zum anderen ist es in Deutschland Steuerhinterziehung. Im Ausland könnt ihr das, solang das Land der Euro Norm nicht unterliegt problemlos nutzen, es sei denn ihr würdet hiermit gegen geltende Emissionsschutzgesetze verstoßen. Hierüber muss der Fahrzeughalter sich ausreichend informieren.
Durch das Herunterladen der beigefügten Kalibrierungssoftware, die wir auf Anfrage geliefert haben, übernehmen Sie die Verantwortung für das verwenden der Software. Benutzerdefinierte Kalibrierungen (Stage 3/Custom Remap) sollten nur zu Testzwecken, im Wettkampf oder im Privatgelände verwendet werden!
Wir übernehmen keine Verantwortung für Motor- oder Komponentenschäden,
Wenn die Kalibrierungssoftware gegen die im Land geltenden örtlichen Gesetze verstoßen soll, haften Sie im vollen Rahmen.
Der Fahrzeug-Optimierer 7-Performance haftet nicht für die Emmisionsnormen in der StVO.
Diese Fahrzeuge müssen weiterhin den Euro-Emissionsnormen entsprechen.
Die kundenspezifische Kalibrierung von 7-Performance, bleibt das geistige Eigentum unseres Unternehmens.

3. Lieferung
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt.

 

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Bei Softwareoptimierung ist die Zahlung sofort fällig per Sofortüberweisung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist 7-Performance berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Ist ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, so ist 7-Performance berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von 7-Performance anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

6. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 7-Performance. Der Kunde darf bis auf Widerruf ihm gelieferte Ware in seinem Handelsgeschäft im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung oder bei Ratenzahlung/Zahlungs-aufschub nur unter Vereinbarung eines (verlängerten) Eigentumsvorbehaltes für 7-Performance an seinen Abnehmer weiterverkaufen.

 

Im Sinne einer zügigen Abwicklung bitten wir Sie, sich im Falle eines Widerrufs mit uns in Verbindung zu setzen, um die weitere praktische Vorgehensweise erläutern zu können.

 

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