Allgemeine Geschäftsbedingungen mit besonderen Kundenhinweisen
 
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma 7-Performance (Inhaber: Alexander Sieben, Siegstr. 78A, 53757 Sankt Augustin, nachfolgend „Anbieter“) gegenüber ihren Kunden.
 
§ 2 Besondere Hinweise bei Leistungssteigerungen und Softwareoptimierungen
(1) Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die vom Anbieter angebotenen Leistungen, Produkte,  Softwareoptimierungenmaßnahmen sowie die im Rahmen des Softwareoptimierungen vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Motor sowie andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile durch die Leistungssteigerung einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind. Dies kann physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug führen. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen, Dauerleistungen sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges verkürzend auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken.
(3) Das Flashen oder sonstige Programmieren des Steuergerätes ist stets mit einem technischen Risiko verbunden. Trotz fachgerechter Ausführung kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass ein Steuergerät nach dem Flashvorgang nicht mehr funktionsfähig ist.
(4) Durch die Deaktivierung eines oder mehrerer Fehlercodes (DTC-Deaktivierung) werden Schutz- und Warnfunktionen des Fahrzeugs beeinträchtigt. Hierdurch können Folgeschäden am Motor oder anderen Komponenten auftreten, da Fehlfunktionen nicht mehr rechtzeitig angezeigt werden. Die Deaktivierung der Schubabschaltung kann sich ebenfalls schädlich auf den Motor und dessen Komponenten (insb. Abgasanlage, Katalysator/Partikelfilter) auswirken.
 
§ 3 Zulässigkeit im Straßenverkehr, Deaktivierungen und Versicherungsschutz
(1) Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Begutachtung durch eine Prüforganisation (z.B. TÜV) und eine anschließende Änderung der Fahrzeugpapiere (Neutypisierung). Zudem besteht eine Pflicht zur Meldung an die Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, für die Einhaltung des gesetzlichen Versicherungsschutzes und der Zulassungsfähigkeit Sorge zu tragen.
(2) Bestimmte Softwaremodifikationen – insbesondere die Deaktivierung von Abgasnachbehandlungssystemen (AGR-Deaktivierung, DPF/OPF-Deaktivierung, Lambda-Deaktivierung), die Deaktivierung der Schubabschaltung, SCR Deaktivierungen, Start-Stop-Deaktivierungen sowie DTC-Deaktivierungen – führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 19 StVZO.
(3) Diese genannten Deaktivierungen dürfen ausschließlich für den Betrieb abseits des öffentlichen Straßenraums (z. B. für Motorsport- und Rennzwecke, Export) genutzt werden. Eine Verwendung im Geltungsbereich der StVO/StVZO ist unzulässig und kann den Tatbestand einer Straftat (z. B. Steuerhinterziehung durch verändertes Abgasverhalten) oder einer Ordnungswidrigkeit erfüllen.
(4) Die Deaktivierung der elektronischen Wegfahrsperre erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden (z.B. bei Steuergerätetausch oder Motorsport). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass hierdurch der Diebstahlschutz entfällt und dies zum vollständigen Verlust des Kaskoversicherungsschutzes führen kann.
(5) Codierungen und die Freischaltung von Zusatzfunktionen erfolgen ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Kunden. Für die rechtliche Zulässigkeit der freigeschalteten Funktionen im Straßenverkehr ist der Kunde selbst verantwortlich.
 
§4 Haftungsbegrenzung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden (z. B. Sach- und Vermögensschäden am Fahrzeug oder Motor) haftet der Anbieter nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Einbau von Tuningprodukten oder Softwareoptimierungen Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller oder Drittanbietern erlöschen oder beeinträchtigt werden können. Für solche Ansprüche übernimmt der Anbieter keine Haftung.
 
§5 Handwerkliche Nebenleistungen nach § 3 HwO
Handwerkliche Arbeiten, insbesondere Umbauarbeiten, Einbauservices und Reparaturleistungen, werden vom Anbieter ausschließlich als handwerklicher Nebenbetrieb im Sinne des § 3 HwO erbracht. Hauptzweck des Unternehmens ist der Handel mit Fahrzeugfils und Softwarevertrieb; die handwerklichen Leistungen dienen als ergänzender Service. Ein Eintrag in die Handwerksrolle liegt nicht vor.
 
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hier eine Regelungslücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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